
Die Komponenten des Brandschutzes sind mit viel Erfahrung und individueller Beurteilung aufeinander abzustimmen. Nur im Gespräch mit der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle können die Konzepte zur Genehmigungsfähigkeit geführt werden.
Die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer orientieren sich bezüglich der materiellen Anforderungen am „normalen Risiko“, also im Wesentlichen an der Wohnnutzung. Um allen Risiken zu entsprechen, hat der Gesetzgeber andere Lösungen zugelassen (oder verlangt diese im Einzelfall), sofern:
- wegen der besonderen Nutzung das Risiko von den Standardregelungen zugrundeliegender Annahmen abweicht.
- dem Schutzziel auf andere Weise entsprochen wird.