Brandschutzkonzepte/ Brandschutznachweis
SERVICE OVERVIEW
Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO NRW oder einer vergleichbaren Bauprüfverordnung eines anderen Bundeslandes sind je nach Art und/oder Größe gesetzliche vorgeschrieben. In anderen Fällen sind sie darüber hinaus eine sinnvolle Ergänzung zur zielorientierten Gesamtbewertung insbesondere bei der Beurteilung von Abweichungstatbeständen bzw. Erleichterungen und den Umgang von geeigneten schutzzielorientierten Kompensationen.
Bei frühzeitiger Einbringung in die Planung ist das Brandschutzkonzept ebenso ein wichtiges Instrument zur Kostenoptimierung und Schaffung von Planungssicherheit.
Wir streben in jedem Fall eine frühzeitige Abstimmung mit den Behördenvertretern (Bauaufsicht/Feuerwehr) an, um insbesondere bei Sonderlösungen einen positiven Konsens zu finden.